Gut informiert. Richtig dokumentiert.

Gesetzliche Grundlage

Skizze eines kleinen, modernen Hauses mit Satteldach, von vorne links auf weißem Hintergrund gesehen

Anforderungen kennen und richtig umsetzen

Das Bauwerksbuch dient als zentrale Dokumentation eines Gebäudes und schafft eine strukturierte Grundlage für die Erfassung und laufende Dokumentation wesentlicher Informationen zum Gebäudezustand. Dazu zählen insbesondere sicherheitsrelevante Bauteile, vorgesehene Prüffristen und vorhandene Unterlagen.


Eine konkrete gesetzliche Grundlage bildet § 128a der Wiener Bauordnung. Dieser verpflichtet Eigentümer bestimmter Gebäude zur Erstellung eines Bauwerksbuchs und zur fristgerechten Überprüfung sicherheitsrelevanter Bauteile. Je nach Bundesland, Gebäude und Anwendungsbereich können jedoch unterschiedliche rechtliche Anforderungen gelten.

Symbol: Computermonitor mit Gebäudediagramm und Zahnradsymbol, die Analysen oder Systemeinstellungen darstellen

Zentrale Gebäudedokumentation

Ein Bauwerksbuch führt relevante Informationen zu einer Immobilie strukturiert zusammen. Dadurch entsteht eine nachvollziehbare Dokumentation, die einen geordneten Überblick über wesentliche Gebäudedaten, Unterlagen und sicherheitsrelevante Bereiche ermöglicht.


Die zentrale Erfassung erleichtert es Eigentümern und Hausverwaltungen, vorhandene Informationen zum Gebäude übersichtlich zu verwalten und erforderliche Überprüfungen nachvollziehbar zu dokumentieren.

Weißer Bildschirm ohne sichtbaren Inhalt

Sicherheitsrelevante Bauteile im Blick

Ein wesentlicher Bestandteil des Bauwerksbuchs ist die Erfassung jener Bauteile und Bereiche, die für die Sicherheit des Gebäudes relevant sind. Welche Bauteile konkret zu berücksichtigen sind, richtet sich nach den jeweils geltenden Vorgaben und dem betreffenden Gebäude.


Die strukturierte Dokumentation schafft Transparenz darüber, welche Bereiche berücksichtigt werden müssen und welche Informationen dazu bereits vorhanden sind.

Symbol: Dokument mit Checkliste und Lupensymbol

Prüffristen nachvollziehbar dokumentieren

Regelmäßige Überprüfungen tragen dazu bei, den Zustand eines Gebäudes nachvollziehbar festzuhalten. Wo entsprechende gesetzliche Vorgaben bestehen, bildet das Bauwerksbuch eine Grundlage für die strukturierte Dokumentation dieser Überprüfungen.


Relevante Prüffristen können übersichtlich erfasst werden. Damit erhalten Eigentümer und Hausverwaltungen eine klare Grundlage, um notwendige Kontrollen im Blick zu behalten und deren Durchführung nachvollziehbar zu dokumentieren.

Symbol eines offenen Buches in schwarzer Umrandung auf weißem Hintergrund

Unterschiedliche Vorgaben je nach Anwendungsbereich

Die Anforderungen an ein Bauwerksbuch sind nicht in jedem Fall identisch. Gesetzliche Grundlagen, regionale Vorgaben und der jeweilige Anwendungsbereich bestimmen, welche Inhalte und Arbeitsschritte für ein konkretes Objekt erforderlich sind.


Der § 128a der Wiener Bauordnung regelt neben der Erstellung des Bauwerksbuchs auch dessen wesentliche Inhalte sowie die Überprüfung sicherheitsrelevanter Bauteile. Für bestehende Gebäude gelten in Wien zudem konkrete Fristen: Für Gebäude, die vor 1919 errichtet wurden, ist das Bauwerksbuch bis Ende 2027 zu erstellen, für Gebäude aus dem Zeitraum 1919 bis 1945 bis Ende 2030. Eine individuelle Betrachtung ist daher entscheidend.

Symbol: Zwei sich überlappende schwarze Sprechblasen auf weißem Hintergrund

Fachgerechte Umsetzung der Anforderungen

BM BrM Ing. Yvonne Pfeifer informiert Eigentümer und Hausverwaltungen umfassend über den für ihre Immobilie erforderlichen Leistungsumfang. Die notwendigen Arbeitsschritte werden entsprechend der jeweiligen Anforderungen geplant und fachgerecht umgesetzt.


So entsteht eine strukturierte Gebäudedokumentation, die relevante Informationen nachvollziehbar zusammenführt und eine verlässliche Grundlage für die weitere Verwaltung des Gebäudes schafft.

Klare Schritte für Ihr Bauwerksbuch

Sie möchten wissen, welche Vorgaben für Ihr Gebäude gelten und welcher Leistungsumfang für die Erstellung eines Bauwerksbuchs erforderlich ist? BM BrM Ing. Yvonne Pfeifer berät Eigentümer und Hausverwaltungen in der Steiermark persönlich zu den Anforderungen und den notwendigen nächsten Schritten.